Gesetzliche Gebührenordnungen
maximale Transparenz für Sie
Die Gebühren/Vergütungen für Vermessungsarbeiten
im Liegenschaftskataster sind gesetzlich geregelt.
Das heißt für Sie: größtmögliche Klarheit über die Kosten, die mit unserer Arbeit verbunden sind.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach verschiedenen Einflussgrößen, die sich durch das Ergebnis der Vermessung selbst geringfügig ändern können.
Es sind insbesondere:
- die Anzahl der zu bestimmenden bestehenden und neuen Grenzpunkte,
- die Anzahl der neuen Flurstücke,
- der Umfang und die Art der Abmarkung,
- der Bodenwert der betroffenen Flurstücke,
- bei Gebäudeeinmessungen der Wert der einzumessenden
sowie die Anzahl der Gebäude, - der Umfang der erforderlichen Vermessungsunterlagen.
Weitere Hinweise der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz finden Sie hier:
- Hinweise zur Kostenschätzung 10/2008 (pdf/45kb)
- Anmerkungen zu lfed. Nr. 10 der Vergütungs-/Gebührenordnung (pdf/22kb)
Alle neuen Gebäude müssen für die Eintragung in das Liegenschaftskataster des Landes Rheinland-Pfalz eingemessen werden. Die gesetzliche Bestimmung zur Gebäudeeinmessungspflicht finden Sie hier:
Vergütung für sonstige Vermessungsarbeiten
Die Gebühren, die für alle anderen Aufträge anfallen – z.B. für private Aufträge zur Grenzfeststellung oder Gutachten für Ingenieur-Büros und Architekten – werden in der „Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure“, kurz „Hoai“ geregelt.
Wenn Sie weitere Fragen zu den Gebühren haben oder eine vorläufige Kostenschätzung für ein bestimmtes Projekt wünschen, kontaktieren Sie uns bitte!






