Lagepläne Liegenschaftskataster

  • Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster 
  • Auszüge aus der Geobasisinformation – Liegenschaftskarte 
  • Auszüge aus dem Flurstücks-/Eigentümernachweis

Auf Grund der Vereinbarung mit dem Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation in Koblenz vom Okt. 2006 ist der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur P. Schmitt berechtigt, Auskünfte über den Inhalt des Liegenschaftskatasters zu erteilen, sowie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zu fertigen.

Personen mit berechtigtem Interesse können Auskünfte oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten.

Hier gelten auch für uns die Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG).

Die beantragenden Personen erklären sich einverstanden, dass die eigenen Personalien an die von der Einsichtnahme betroffenen Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten mitgeteilt werden, wenn vom Recht auf Auskunft nach § 18 Abs. 3 des Landesdatenschutzgesetzes gebraucht gemacht wird.

Sie möchten einen Auszug oder eine Auskunft beantragen,
fragen Sie uns an unter: kunden@oebvi-schmitt.de