Private Eigentümer

Vermessung statt Gericht

Gibt es Streit um den Verlauf einer Grundstücksgrenze oder die Teilung eines Gebäudes, sehen sich die Beteiligten oft vor Gericht wieder. Das ist nicht nur teuer, sondern macht ein friedliches Zusammenleben hinterher umso schwieriger.

So weit muss es nicht kommen!

Viele Streitfragen rund um Kauf und Verkauf, Erbe, Nachbarschaft & Co. können wir durch eine hoheitliche Vermessung objektiv beantworten. Und mit diesen klaren Fakten allen Beteiligten die Grundlage für eine friedliche Einigung bieten.

Ob durch Aktualisierung veralteter Karten oder vollständige Neuvermessung und Grenzfestlegung: Mit unserer Hilfe halten Sie Meinungsverschiedenheiten in Grenzen!


Leistungsübersicht (Ing.-technische Vermessungsarbeiten)
  • Grundstücksvermessungen (wie für private Bauherren)
    • Zerlegung (Teilung) von Grundstücken wegen Verkauf, Schenkung, Erbauseinandersetzung, Tausch von Grundstücken
    • freiwillige Baulandumlegungen
  • Feststellung und Abmarkung von Grundstücksgrenzen
  • Ermittlung von Grenzabständen von Gebäuden, Bauwerken und sonstigen Grenzeinrichtungen (Zäune, Mauern, Bäume etc.)

Interesse?
Fragen Sie uns an unter: kunden@oebvi-schmitt.de